Rechtsprechung
StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 911, P.St. 912, P.St. 922 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Justiz Hessen
Grundrechtsklage bei Nichtbescheidung eines Gnadengesuchs - Wiederaufnahme des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63
Gnadengesuch
Auszug aus StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 911
Die zuständigen Oberlandesgerichte einschließlich des hier zuständigen Oberlandesgerichts Frankfurt am Main haben sich indessen in ständiger Rechtsprechung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1969 (BVerfGE 25, 352) gebunden gehalten, nach der kein Rechtsweg gegen ablehnende Gnadenbescheide eröffnet ist.Anders könnte die Rechtslage lediglich dann beurteilt werden, wenn der Hessische Ministerpräsident das genannte Gnadengesuch des Antragstellers - wie dieser meint - ohne vertretbaren Grund trotz Entscheidungsreife nicht binnen angemessener Frist beschieden hätte, da jeder Verurteilte Anspruch auf eine sachbezogene Gnadenentscheidung hat (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P St 653 - unter Hinweis auf die abweichende Entscheidung in BVerfGE 25, 352 (365), zuletzt Beschluß vom 17. September 1979 - P St 886 -), zumal eine Nichtbescheidung eines Gnadengesuchs unter den genannten Umständen im Ergebnis einer Ablehnung gleichkäme.
- BVerwG, 10.10.1975 - VII C 26.73
Klagebegehren - Gerichtliche Überprüfbarkeit - Justitiabilität - Antrag auf …
Auszug aus StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 911
An dieser Rechtsprechung hält der Staatsgerichtshof auch weiterhin fest, obwohl das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 10. Oktober 1975 (BVerwGE 49, 221) entschieden hat, daß nach § 23 EGGVG der Strafsenat des örtlich zuständigen Oberlandesgerichts sachlich zuständig ist, über die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit ablehnender Gnadenbescheide zu entscheiden. - StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen - …
Auszug aus StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 911
Seit seinem Urteil vom 28. November 1973 - P St 653 - (StAnz 1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 74, 128 = NJW 1974, 791) hält es der Staatsgerichtshof für zulässig, gegen einen ablehnenden Gnadenbescheid unmittelbar Grundrechtsklage zu erheben, weil dem Bürger in diesen Fällen die Erschöpfung des allgemeinen Rechtswegs nicht zuzumuten ist, solange die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit von ablehnenden Gnadenbescheiden in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten ist.
- StGH Hessen, 09.12.1987 - P.St. 1069
Nichtigkeitsklage; Wiederaufnahme
Es gibt bislang auch keine gefestigte Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs zu der Frage, ob dieses Rechtsinstitut im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht anwendbar ist (im Ergebnis verneinend noch StGH, Beschluß vom 06.09.58 - P.St. 267 - zuletzt offengelassen in den Beschlüssen vom 06.09.72 -P.St. 669 - und vom 30.10.80 - P.St. 911, 912, 922 -).Er hat aber klargestellt, dies könne - wenn überhaupt - nur in Betracht kommen, wenn eine der Voraussetzungen des § 359 StPO erkennbar wäre (Beschlüsse vom 06.09.72 - P.St. 669 -, S. 6, und vom 30.10.80 - P.St. 911, 912, 922 -, S. 8).
- StGH Hessen, 15.08.1986 - P.St. 1017
Grundrechtsklage; Gnadenentscheidung; Gnadenrecht; Gnadenbescheid; Willkür; …
Die drei Anträge wurden vom StGH verbunden und am 30. Oktober 1980 als unzulässig zurückgewiesen - P.St. 911, 912, 922.Der Staatsgerichtshof kann daher darüber im Rahmen einer Grundrechtsklage gegen eine davon unabhängig getroffene Gnadenentscheidung nicht befinden, § 48 Abs. 3 StGHG (StGH, Beschluß vom 30.10.80 - P.St. 911, 912, 922).
- StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1099
Grundrechtsklage gegen Versagung eines Gnadenerweises
In allen Fällen wurde das Begehren des Antragstellers als unzulässig zurückgewiesen, so durch die Beschlüsse des Staatsgerichtshofs vom 28. Juli 1976 - P.St. 787 -, vom 30. Oktober 1980 - P.St. 911, 912, 922 - und vom 15. August 1986 - P.St. 1017 -.